Wettkampfbestimmungen
Zur Durchführung des Laufes werden die Bestimmungen der Volkslaufveranstaltungen zu Grunde gelegt. Teilnahmeberechtigt sind Läuferinnen und Läufer mit der offiziellen Startnummer des Ulmer Stadtlaufs. Die Startnummer muss gut sichtbar und unverändert auf der Vorderseite des Laufhemdes getragen werden. Teilnahmeberechtigt für den LEW Frühjahrslauf sind alle Läuferinnen und Läufer des Jahrgangs 2001 und älter. Bei der ZKRD Spendenrunde gibt es keine Altersbeschränkung.

Haftungsbestimmungen
Weder der Ausrichter, der Veranstalter, Sponsoren, die Stadt Ulm oder deren Vertreter übernehmen irgendeine Haftung bei Schäden jeglicher Art, die den Teilnehmern im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung entstehen können. Dies gilt auch für Unfälle, abhanden gekommene Bekleidungsstücke oder sonstige Gegenstände. Insbesondere übernehmen Ausrichter und Veranstalter keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

Bei Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Startplatzübertragung
Ein Startplatz inklusive der gebuchten Zusatzleistungen kann bis zum 30. April 2015 auf eine andere Person übertragen werden.

Eine Rückerstattung der Startgebühren ist leider nicht möglich.

Elektronische Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich über einen elektronischen Chip der Firma Abavent. Der Chip befindet sich auf der Rückseite der Startnummer! Die Startnummer muss auf der Brust getragen werden. Ohne Chip, bzw. ohne Startnummer keine Zeitmessung bzw. überhaupt keine Erfassung! Bei dem Chip handelt es sich um einen Einweg-Chip, der nicht mehr zurückgegeben werden muss. Die Chipgebühr beträgt 5 Euro und ist bereits in den Startgebühren enthalten.